1. Allgemeines
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbeziehungen gelten für die angebotene Dienstleistung der Personalvermittlung. Die Studenten-Vermittlung S.L.U. (Agentur) befasst sich mit der Vermittlung von Hilfspersonal, in dem im Auftrag vom Kunden vorgegebenen Art und Umfang.
2. Beauftragung der Agentur
Durch die Versendung des (Online) Buchungsformulars an die Agentur oder durch die fernmündliche Auftragsaufnahme über die Agenturhotline, kommt ein verbindlicher Vertrag zustande, welcher keiner Unterzeichnung bedarf. Die Agentur (Auftragnehmer) versucht gemäß den oben vorgenommenen Angaben und Anforderungen des Auftraggebers, (Hilfs-)Personal an ihn zu vermitteln. Die Leistungserfüllung seitens der Agentur beginnt mit erfolgreicher Suche nach geeignetem Hilfspersonal.
3. Leistung der Agentur gegenüber dem Kunden
Die Agentur wird den Kontakt zwischen dem (Hilfs-)Personal und dem Kunden ermöglichen, d.h. der/die von der Agentur ausgewählte/n Person/en meldet/n sich direkt beim Kunden, um einen Vorstellungstermin zu vereinbaren. Die Agentur wird dem Kunden die Telefonnummer und wenn erwünscht die Anschrift der Person/en bekannt geben; eine Verpflichtung hierzu besteht nicht.
Personen, die sich als Hilfskraft bewerben, erklären sich bereit, vorab durch Registrierung ein Onlineprofil zu hinterlegen, welche Daten der reinen Vermittlung dienen und vertraulich behandelt werden. Kundendaten werden ebenfalls ausschließlich zum Zweck der Vermittlung von Hilfspersonal an den Kunden bzw. zur Rechnungsstellung gespeichert.
Dem Kunden ist bekannt, dass die Agentur Personal lediglich vermittelt und die vermittelten Personen weder Angestellte noch freie Mitarbeiter der Agentur sind und somit kein Arbeitsverhältnis zwischen der Agentur und den Hilfskräften besteht. Aus diesem Grunde kommt eine Vereinbarung bezüglich der auszuführenden Tätigkeiten und der Bezahlung auch nur zwischen der vermittelten (Hilfs-)Kraft und dem Kunden, jedoch nicht mit der Agentur zustande.
4. Leistungen des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem vermittelten Personal, ein Honorar/Lohn innerhalb des von der Agentur vorgegebenen Rahmens pro geleistete Arbeitstunde (ggf. zuzüglich Mehrwertsteuer) zu zahlen. Mit Annahme dieser Vereinbarung und Ausführung der oben näher beschriebenen Aufgaben durch das vermittelte Personal, verpflichtet er sich, dieses innerhalb von 10 Tagen nach Ausführung der bestellten Aufgaben an die vermittelten Personen zu zahlen.
Bei erfolgreicher Vermittlung verpflichtet er sich eine Vermittlungsgebühr entsprechend der unten aufgeführten Tariftabelle an die oben genannte Agentur zu zahlen. Eine Vermittlungsgebühr wird jedoch erst mit einer erfolgreichen Vermittlungstätigkeit fällig. Eine Vermittlung ist erfolgreich, wenn es zu einem Arbeitsverhältnis, unabhängig von Art und Umfang, zwischen dem/den von der Agentur vermittelten Kandidaten und dem Auftraggeber kommt sowie bei Lehrkräften ein Probearbeitstag erfolgreich verlaufen ist.
Diese Beträge sind 7 Tage nach Rechnungsstellung fällig. Zurückbehaltungsrechte sind ausgeschlossen. Unsere Tarife für die Vermittlung von Umzugshelfern und allgemeinem, studentischen Hilfspersonal sind für Privatkunden bei Zahlungsweise per Lastschrifteinzug zuschlagsfrei. Durch die Angabe der entsprechenden Daten bei Auftragserteilung, erklärt sich der Kunde mit der Abbuchung der anfallenden Rechnungssumme nach Leistungserfüllung einverstanden. Bei Auswahl der Zahlung per Überweisung berechnen wir einen Überweisungszuschlag von 6,00 EUR. Bei Buchung von Lehrkräften werden keine Zuschläge berechnet, egal ob die Zahlung per Überweisung oder per Lastschrifteinzug erfolgt. Firmenkunden werden keine Zuschläge berechnet, egal ob die Zahlung per Überweisung oder per Lastschrifteinzug erfolgt.
Hat sich der Kunde für die Zahlung des Rechnungsbetrages per Lastschrift von seinem Bankkonto entschieden, wird im Falle einer Rücklastschrift, aus welchem Grund auch immer und/oder der Verweigerung der vom Kunden genannten Bank die aus dem Vertrag entstandene Forderung zu begleichen, eine Rücklastschriftgebühr in Höhe von 16,00 EUR erhoben.
Benötigt der Kunde später weitere Personen oder werden die vermittelten Personen erneut vom Auftraggeber eingesetzt, fällt die Vermittlungsgebühr entsprechend der unten stehenden Tariftabelle erneut an.
5a. Vermittlungstarife für die Vermittlung von Lehrkräften (Unterrichtsvermittlung) für Kunden die eine Lehrkraft suchen:
Vermittlungsgebühr für eine Lehrkraft: 90,00 EUR pro Schüler bei Einzelunterricht.
Vermittlungsgebühr für eine Lehrkraft: 65,00 EUR pro Schüler bei Gruppenunterricht.
5b. Vermittlungstarife für Lehrkräfte die Unterricht erteilen möchten:
Vermittlungsgebühr für die Lehrkraft: 26,00 EUR pro Schüler bei Einzelunterricht (wenn Sie noch nicht bei SVI registriert sind 0 EUR) / Schüler
Vermittlungsgebühr für die Lehrkraft: 17,00 EUR pro Schüler bei Gruppenunterricht (wenn Sie noch nicht bei SVI registriert sind 0 EUR)
Wir gewähren generell eine 10-wöchige Kulanzzeit bei Vermittlung von Lehrkräften. Das bedeutet, dass Sie auf Grundlage des ursprünglichen Auftrages, d.h. für den gleichen Schüler & die gleichen Schulfächer/Sprache innerhalb dieses Zeitraumes kostenlos eine weitere Lehrkraft nachbestellen können, falls die zuerst vermittelte Person ausfällt, oder sich herausstellen sollte, dass die "Chemie" zwischen Schüler & Lehrer nicht stimmt!
Rabatt bei Bestellung weiterer Lehrkräfte: Falls Sie, unabhängig von einem wie oben beschriebenen Kulanzfall, nach der Vermittlung der 1. Lehrkraft noch zusätzliche Lehrkräfte benötigen (z.B. für Ihre weiteren Kinder), räumen wir Ihnen einen Rabatt von rund 17 % auf die Vermittlungsgebühr der 1. Vermittlung ein, so dass Sie nur noch 75,00 EUR bei Einzelunterricht, bzw. 53,00 EUR bei Gruppenunterricht für die Vermittlung einer weiteren zusätzlichen Lehrkraft zahlen!
5c. Vermittlungstarife* für die Vermittlung von Hilfspersonal (allgemein):
| Tarif SA: |
1 Einsatztag (Einsatzzeit bis max. 2 Stunden) - pro Person |
18,95 EUR |
| Tarif SB: |
1 Einsatztag (Einsatzzeit > 2 bis max. 4 Stunden) - pro Person |
29,95 EUR |
| Tarif SC: |
1 Einsatztag (Einsatzzeit > 4 bis max. 6 Stunden) - pro Person |
37,95 EUR |
| Tarif SD: |
1 Einsatztag (Einsatzzeit mehr als 6 Stunden) - pro Person |
42,95 EUR |
| Tarif SE: |
2 Einsatztage pro Person |
59,95 EUR |
| Tarif SF: |
3 Einsatztage pro Person |
69,95 EUR |
| Tarif SG: |
4 Einsatztage pro Person |
74,95 EUR |
| Tarif SH: |
5 Einsatztage pro Person |
84,95 EUR |
| Tarif SI: |
6 Einsatztage pro Person |
94,95 EUR |
| Tarif SJ: |
7 Einsatztagen pro Person |
99,95 EUR |
| Tarif SK: |
8 Einsatztagen pro Person |
109,95 EUR |
| Tarif SL: |
9 Einsatztagen pro Person |
119,95 EUR |
| Tarif SM: |
10 - 14 Einsatztage pro Person |
129,95 EUR |
| Tarif SN: |
15 - 16 Einsatztage pro Person |
139,95 EUR |
| Tarif SO: |
17 - 18 Einsatztage pro Person |
149,95 EUR |
| Tarif SP: |
19 - 20 Einsatztage pro Person |
159,95 EUR |
| Tarif SQ: |
mehr als 20 Einsatztage pro Person |
169,95 EUR |
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| Wenn das Einsatzdatum bereits am Tag der Auftragserteilung ist, dann berechnen wir einen Eilzuschlag von pauschal 10,00 EUR auf den jeweils anzuwendenden Tarif. |
Oben stehende Preisliste gilt für die Buchung von bis zu 4 Personen. Bei der Buchung von 5-8 Personen gewähren wir 10 % Rabatt. Bei Buchung von 9 - 15 Personen gewähren wir 15 % Rabatt. Bei Buchung von mehr als 15 Personen Rabatt auf Anfrage.
Die angegebenen Preise gelten nicht für die Vermittlung von Personal für Messe-, Promotion- & Veranstaltungseinsätze, für derartige Einsätze gilt unsere Preisliste für Messe- und Veranstaltungspersonal.
5d. Vermittlungstarife* für Umzugshelfer:
. Tarif SB: (Einsatzzeit max. 2 Std.) Vermittlungsgebühr 18,95 EUR je vermitteltem Helfer
. Tarif SC: (Einsatzzeit max. 4 Std.) Vermittlungsgebühr 27,50 EUR je vermitteltem Helfer
. Tarif SD: (Einsatzzeit mehr als 4 Std.) Vermittlungsgebühr 37,50 EUR je vermitteltem Helfer
Unsere folgenden Spezial-Tarife empfehlen wir, wenn die Einsatzzeit mehr als 4 Stunden beträgt und wenn Sie mehr als 2 Helfer benötigen:
. Umzugs-Special UA: (Einsatzzeit beträgt mehr als 4 Std. an einem Einsatztag)
Vermittlungsgebühr für 2 Helfer pauschal: 59,95 EUR
Jeder weitere Helfer am gleichen oder auch anderen Einsatzort: 19,50 EUR
Unsere folgenden Spezial-Tarife empfehlen wir, wenn die Einsatzzeit zwei Einsatztage beträgt und Sie mehr als 1 Helfer benötigen:
. Umzugs-Special UB: (Einsatz von 2 Einsatztagen)
Vermittlungsgebühr für 2 Helfer pauschal: 87,50 EUR
Jeder weitere Helfer am gleichen oder auch anderen Einsatzort: 28,50 EUR
Die angegeben Preise gelten nicht für die Vermittlung von Messe-, Promotion- & Veranstaltungspersonal.
*Eilzuschlag: Wenn das Einsatzdatum bereits am Tag der Auftragserteilung ist, dann berechnen wir einen Eilzuschlag von pauschal 10,00 EUR
5e. Vermittlungstarife für Umzugsfahrzeuge*:
Die Buchung der Umzugsfahrzeuge erfolgt über unsern Kooperationspartner Sixt. Der Mietvertrag für das reservierte Fahrzeug erfolgt zwischen Sixt und dem Kunden. Hier gelten die AGB der Firma Sixt. Die Mietpreise sind Tagestarife. Die Buchung erfolgt für 24 h. Es wird eine Kaution von Sixt über den zweifachen Mietpreis erhoben.
Hinweis:
Bei der Reservierung eines Umzugswagens haben Sie zwar die Möglichkeit einen Zweitfahrer bei Sixt anzugeben, allerdings müssen Sie ebenfalls im Besitz eines gültigen Führerscheins sein, da wir Sie als Mieter eintragen.
. Tarif Fahrzeugreservierung in Kombination mit der Buchung von Umzugshelfern: Vermittlungsgebühr 17,50 EUR pro vermitteltem Fahrzeug
. Tarif reine Fahrzeugreservierung: Vermittlungsgebühr 35,00 EUR pro vermitteltem Fahrzeug
5 f. Hinweis zur IVA/MwSt:
Die auf unserer Website publizierten Vermittlungsgebühren verstehen sich zuzüglich dem an Ihrem Wohn- oder Firmensitz gültigen IVA- bzw. - MwSt-Satz.
Wenn Sie als Privatkunde oder Firmenkunde Ihren Wohn- oder Firmensitz in Spanien haben, dann erhalten Sie von uns als Agentur (Auftragnehmer) eine Rechnung mit ausgewiesener IVA (18 %).
Wenn Sie als Privatkunde oder Firmenkunde Ihren Wohn- oder Firmensitz in einem anderen Land außer Spanien haben, erhalten Sie von Studenten-Vermittlung International S.L.U. Rechnungen ohne Umsatzsteuer. Die Agentur (Leistungserbringer) ist in diesem Fall nicht umsatzsteuerpflichtig nach Art. 68 und 70 span. LIVA - Die Umsatzsteuerschuld für unsere erbrachte Leistung wird auf Sie als Leistungsempfänger übertragen.
6. Auskunftsverpflichtung
Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Agentur Auskunft zu erteilen, ob und wie oft er Personen gebucht hat, die ursprünglich von der oben stehenden Agentur vermittelt wurden.
7. Haftung
Die Agentur übernimmt keine Haftung:
. für das Nichtzustandekommen eines Arbeitsverhältnisses im Rahmen dieser Vereinbarung,
. für eine etwaige mangelnde Arbeitsleistung oder Zuverlässigkeit des Vermittelten,
. für leichte und mittlere Fahrlässigkeit, die im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit liegt.
Ansprüche wegen Schlechtleistung können nur gegenüber der/den vermittelten Person(en), nicht jedoch gegenüber der Agentur geltend gemacht werden, da eine Tätigkeits-Vereinbarung nur zwischen Kunde und der/den vermittelten Person(en) zustande kommt.
Die Agentur übernimmt keine Haftung für die vermittelte Person. Die Überprüfung der durch den/die Kandidaten gemachten Angaben obliegt dem Auftraggeber. Dies gilt auch für die Überprüfung des Vorliegens einer Arbeitserlaubnis bei Beschäftigung von ausländischen Personen. Der Auftraggeber ist verantwortlich für ordnungsgemäße Anmeldung der vermittelten Personen, sowie für die Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen.
Der Auftraggeber wird die Agentur nach den Bewerbungsgesprächen über den Stand der Bewerbungen informieren. Eine Aufhebung dieser Vereinbarung ist für beide Parteien jederzeit möglich. Etwaige Ansprüche der Agentur gegenüber dem Auftraggeber aus erfolgreicher Vermittlungstätigkeit werden hiervon jedoch nicht berührt. Weitere Vereinbarungen bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform.
Haftungsauschluss besteht außerdem für die Folgen eines Nicht-Zustandekommens eines geplanten Termins. Im Übrigen ist die Haftung der Agentur auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz begrenzt. Die Haftung für Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
8. Folgeaufträge
Nimmt der Auftraggeber das vermittelte Personal mehrfach in Anspruch, d. h. werden mehrere Tätigkeitsvereinbarungen getroffen, so ist die oben genannte Vermittlungsgebühr für jeden einzelnen Vertragsabschluß fällig.
9. Rücktritt
Tritt der Auftraggeber nach Auftragserteilung von dieser zurück, so dass die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Vermittlung unmöglich gemacht werden, wird in jedem Falle 50 % der für diesen Auftrag relevanten Vermittlungsgebühr fällig. Dies gilt nicht in den Fällen, bei denen es nicht möglich war geeignetes Personal zu vermitteln, wenn also der Grund für den Rücktritt von der Auftragserteilung nicht auf Seiten des Auftraggebers liegt.
10. Verschiedenes
Sollten ein oder mehrere Punkte nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, sind sich beide Parteien darüber einig, dass alle anderen Punkte die Gültigkeit behalten. In diesem Falle werden die Parteien eine wirksame Bestimmung vereinbaren, die der unwirksamen inhaltlich und ihrem wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt. Andere Vereinbarungen als die hier vorliegenden wurden nicht getroffen, insbesondere gibt es keine mündlichen Nebenabreden.
Gerichtsstand: Palma de Mallorca, Spanien
Palma de Mallorca, 11.11.2009
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