FAQ-Bewerber
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Corona-Krise - Update 13.04.2020
Aktuelle Infos Hinweise zu Studentenjobs bei Umzügen und anderen Studentenjobs in der Corona-Krise
Frage: Darf ich einen Studentenjob annehmen und bei Umzügen helfen oder andere Studentenjobs übernehmen?
Antwort: Nach den uns vorliegenden Informationen grundsätzlich ja. Das Coronavirus zwingt aber momentan die ganze Gesellschaft, auf spontane Veränderungen zu reagieren.
Das bedeutet für Dich, dass Du Dich bei Ausübung von Studentenjobs dementsprechend an die von der Bundesregierung und den jeweiligen Ministerien/Behörden der verschiedenen Bundesländer erlassenen Regeln und Verordnungen und auch an die vom Robert-Koch-Institut veröffentlichten Hygieneregeln halten musst!!
Folgende Regeln gelten vorerst bis auf weiteres im gesamten Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland:
Ansammlungen von mehr als 2 Personen sind verboten. (Ausgenommen Personen, die in einem Haushalt zusammen wohnen). Umzüge sind analog den uns vorliegenden Informationen jedoch nicht explizit verboten! Es ist jedoch unbedingt ein Mindestabstand von 1,5-2,0 Metern zwischen den Menschen einzuhalten!
Wichtig: Beachte während des Umzugs/Ihres Studentenjobs unbedingt die folgenden vom Robert-Koch-Institut veröffentlichten Hygieneregeln zu SARS-CoV-2 um dich selbst und andere nicht dem Risiko einer Infektion auszusetzen:
Ein bis zwei Meter Abstand zu anderen halten
In die Armbeuge oder ein Taschentuch niesen oder husten
Hände vom Gesicht fernhalten
Händeschütteln und Umarmungen vermeiden
Regelmäßig und ausreichend lange (min. 20 Sekunden) Hände mit Wasser und Seife waschen
In diesem Video der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung findest du die Maßnahmen noch einmal veranschaulicht: https://www.infektionsschutz.de/corona-virus/hygiene/virusinfektion-hygiene-schuetzt.html
Außerdem ist in Bundesländern wie z.B. Sachsen, Saarland, Bayern und Hessen das Verlassen des Hauses nur aus triftigen Gründen erlaubt!
Triftige Gründe sind z.B. die Ausübung beruflicher Tätigkeiten. Diese sind analog der Allgemeinverfügung des Gesundheitsministerium des Saarlands bzw. der zuständigen Behörde für Bayern erlaubt. Hier kannst Du die Allgemeinverfügung einsehen:
https://www.saarland.de/SID-53CAD88D-C91DDA5F/254312.htm
https://www.bayern.de/service/informationen-zum-coronavirus/faq-zur-ausgangsbeschraenkung/
Um Schwierigkeiten bei Kontrollen durch die Polizei oder dem Ordnungsamt aus dem Weg zu gehen, empfehlen wir Dir unbedingt, zweckdienliche Nachweise mit sich zu führen, die belegen, dass du aus triftigem Grund unterwegs bist (d.h. auf dem Weg zu Ihrem Studentenjob), den für Ihr Bundesland veröffentlichte Gesetzestext bezüglich der Ausgangsbeschränkung/Ausgangssperre, Kontaktdatenmail bezüglich des Auftrags für den du gebucht bist und dieses Schreiben.
Außerdem empfehlen wir dir, vom Kunden die anhängende Arbeitgeberbescheinigung bei Ausgangssperre ausgefüllt per E-Mail zusenden lassen und diese auf dem Weg zum Umzug/Studentenjob und auf dem Nachhause-Weg mit zu führen!
Wichtig: Wir erheben keinen Anspruch auf Verbindlichkeit noch Vollständigkeit bezüglich der hier veröffentlichten Informationen. Bitte informiere dich sich bei den für Sie zuständigen Behörden zu den für deine persönliche Situation zutreffenden Verordnungen und Vorschriften!
Viele Grüße und bleibe gesund!
Dein Vermittlungsteam der SSE Student Services Europe GmbH
Allgemeinverfügung Saarland 20.3.2023 hier herunterladen
Arbeitgeberbescheinigung Ausgangssperre hier herunterladen
- 1. Ich möchte mich für einen Job bewerben. Wie gehe ich vor?
- Sie können sich online auf unserer Homepage www.studenten-vermittlung.com registrieren und auf das Stellenangebot bewerben. Wenn Sie sich registriert haben, können Sie sich online oder per Email mit der Auftragsnummer bewerben. Unabhängig davon, ob Sie sich für einen kurzfristigen und einfachen Tagesjob oder eine langfristige und zukunftsweisende Tätigkeit in einem Unternehmen entschieden haben — bei Eignung vermitteln wir Sie schnell und unkompliziert an unseren Kunden!
- 2. Ist die Vermittlung kostenpflichtig?
- Nein, sie können sich unverbindlich und kostenlos online registrieren und sich ein aussagekräftiges Bewerberprofil erstellen. Über Jobangebote, welche Ihren Wünschen und Qualifikationen entsprechen, erhalten Sie dann jeweils eine E-Mail mit einer ausführlichen Stellenbeschreibung. Selbstverständlichen finden Sie relevante Stellenangebote auch auf unserem Stellenmarkt.
- 3. Ich habe mich registriert aber kein Passwort erhalten
- In der Regel erhalten Sie Ihre Benutzerdaten einige Sekunden nach dem Sie Ihre Registrierung abgeschlossen haben. Vergewissern Sie sich bitte, ob Sie eine falsche E-Mail-Adresse eingegeben haben. Es kann schnell ein mal passieren, dass sich ein falscher Buchstabe einschleicht und uns ist es so unmöglich Kontakt mit Ihnen aufzunehmen. Außerdem ist es möglich, dass die E-Mail sich in Ihrem Spam Ordner befindet. Bitte kontrollieren Sie auch diesen.
- 4. Ich habe mein Passwort vergessen. Wie kann ich mich trotzdem einloggen?
- Haben Sie Ihr Passwort vergessen, gehen Sie bitte im Menü auf "Login", tragen Ihre E-Mail-Adresse bei "Hier können Sie Ihr Passwort zurücksetzen" ein und klicken auf Senden. Sie erhalten in kurzer Zeit eine E-Mail mit Bestätigunslink. Nachdem Sie auf den Bestätigungslink geklickt haben können Sie ein neues Passwort eingeben.
- 5. Ich konnte die Seite des öfteren nicht besuchen
- Können Sie unsere Seite einmal nicht besuchen, kann dies mehrere Ursachen haben. Am besten versuchen Sie unsere Seite einfach ein paar Minuten später nochmal aufzurufen.
- 6. Wie kann ich mein Profil wieder löschen?
- Es ist jederzeit möglich, Ihren Account auf dem Portal der SSI-Student Services International LDT. selbständig zu löschen/kündigen. Loggen Sie sich hierzu ein und klicken Sie in Ihrem Account auf den Menüpunkt "Profil ändern" und dort dann auf die Funktion "Account löschen". Ihre kompletten Daten werden so aus unserer Datenbank gelöscht.
- 7. Wie kann ich Kritik äußern?
- Sollte einmal etwas nicht zu Ihrer Zufriedenheit sein, können Sie uns gerne per E-Mail oder Telefon darüber benachrichtigen. Jeder macht einmal Fehler und letztendlich wachsen wir durch unseren Fehler und sie profitieren auch davon.
- 8. Ist die Nutzung dieses Portals sicher?
- Wir behandeln Ihre Daten vertraulich. Seien Sie sich jedoch bewusst sein, dass beim Vermittlungsvorgang unsere Kunden Ihre Kontaktdaten (Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse) erhalten, damit eine Kontaktaufnahme gewährleistet werden kann.
- 9. Beim Registrieren/ Einloggen bekomme ich eine Fehlermeldung
- Lesen Sie sich die Fehlermeldung aufmerksam durch. Meist kann diese schon Ihr Problem lösen. Haben Sie alle Pflichtfelder ausgefüllt? Sind Ihre Angaben korrekt? Sollten Sie dennoch nicht weiterkommen, können Sie gerne per Email oder Telefon Kontakt mit uns aufnehmen.
- 10. Warum kann ich das Portal nicht mit dem Internet Explorer 6 aufrufen?
- Bei dem Internet Explorer 6 handelt es sich mittlerweile um einen über 9 Jahre alten Browser. Wie mehrere große namhafte Firmen bieten auch wir keine Unterstützung für diesen alten Browser an. Die Zeit investieren wir billiger in neue Technologien und Maßnahmen zur Benutzerfreundlichkeit.
- 11. Muss ich ein Student sein, um mich auf diesem Portal registrieren zu können?
- Nein – unser Bewerberpool besteht neben zahlreichen Studenten aus einer Vielzahl von Freiberuflern, Selbständigen oder pensionierten Professoren. Sie sollten sich jedoch der Tatsache bewusst sein, dass verschiedene Arbeitgeber eine Immatrikulationsbescheinigung verlangen.
- 12. Warum müssen die AGB`s für Bewerber gelesen und bestätigt werden?
- Um sich erfolgreich bei der SSI-Student Services International LTD zu registrieren, müssen Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Bewerber durchlesen und akzeptieren. Für eine erfolgreiche Zusammenarbeit ist die Einhaltung bestimmter Regeln und Grundsätze unabdingbar. Nur wer unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Bewerber akzeptiert und auch einhält, wird längerfristig über attraktive Jobangebote informiert und durch uns vermittelt.
- 13.Welche meiner persönlichen Informationen sind für einen Auftraggeber sichtbar?
- Mit Ihrer Registrierung bei der SSI-Student Services International LTD geben Sie uns automatisch Ihr Einverständnis, dass wir bei einer Vermittlung Ihre Kontaktdaten (Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse) an den Auftraggeber weiterleiten dürfen. Seien Sie unbesorgt, dass Ihre Daten auch durch unsere Kunden sicher und vertraulich behandelt werden.
- 14. Welche Kosten kommen auf mich zu?
- Die Registrierung auf dem Portal der SSI-Student Services International LTD ist für Sie unverbindlich und kostenfrei. Auch die Vermittlung von Aufträgen ist für Bewerber bzw. Auftragnehmer kostenlos.
- 14. Welche Kosten kommen auf mich zu?
- Die Registrierung auf dem Portal der SSI-Student Services International LTD ist für Sie unverbindlich und kostenfrei. Auch die Vermittlung von Aufträgen ist für Bewerber bzw. Auftragnehmer kostenlos.
- 15. Wie kommt es zur Kontaktaufnahme zwischen Auftraggeber und Bewerber?
- Parallel zur Ihrer Bewerbung für eine unserer ausgeschriebenen Stellen findet der Auswahlprozess der Helfer durch unsere Mitarbeiter statt. Haben wir uns für Sie entschieden, resultiert daraus die Vermittlung an den Kunden. Dies bedeutet einen Austausch der erforderlichen Kontaktdaten von Bewerber und Kunden per E-Mail, d. h. Sie bekommen alle erforderlichen Daten des Auftraggebers und im Gegenzug bekommt der Kunde eine E-Mail mit Ihren Kontaktinformationen. WICHTIG! Sorgen Sie immer für die Aktualität ihres Bewerberprofils! Nach Erhalt der Daten sind Sie dazu verpflichtet den Kunden telefonisch zu kontaktieren. Denken Sie daran! Unsere Kunden haben oft wichtige Termine und sind nicht immer sofort erreichbar. Versuchen Sie es mehrere Male! Hinterlassen Sie im Fall einer gescheiterten Kontaktaufnahme eine Nachricht auf der Mailbox bzw. auf dem Anrufbeantworter und schreiben Sie eine E-Mail an den Kunden.
- 16. Wie viele Aufträge darf ich annehmen?
- Jeder Bewerber darf mehrere Aufträge annehmen, solange diese sich nicht zeitlich überschneiden. Sollte es zum Fall einer Überschneidung kommen, so kontaktieren Sie uns bitte sofort. Sollten Sie es nicht tun, ist dies ein Grund für eine sofortige Sperrung. Wir lösen das Problem möglichst zeitnah und vermitteln einen Ersatzhelfer. Der eigenständige Ersatz im Fall einer Überschneidung, z.B. durch einen Freund, ist nicht gestattet und kann gleichermaßen zur Sperrung führen.
- 16. Wie viele Aufträge darf ich annehmen?
- Jeder Bewerber darf mehrere Aufträge annehmen, solange diese sich nicht zeitlich überschneiden. Sollte es zum Fall einer Überschneidung kommen, so kontaktieren Sie uns bitte sofort. Sollten Sie es nicht tun, ist dies ein Grund für eine sofortige Sperrung. Wir lösen das Problem möglichst zeitnah und vermitteln einen Ersatzhelfer. Der eigenständige Ersatz im Fall einer Überschneidung, z.B. durch einen Freund, ist nicht gestattet und kann gleichermaßen zur Sperrung führen.
- 17. Darf ich mich für Aufträge aus verschiedenen Tätigkeitsbereichen bewerben?
- Wenn Sie für die gegebenen Bereiche auch nachweisen können, dass Sie die erforderlichen Qualifikationen und Fertigkeiten besitzen, ist es kein Problem, sich für verschiedene Tätigkeitsfelder zu bewerben. Falsche Angaben und daraus entstehende Mängel in der Leistungserbringung (Kundenbeschwerde) führen zur Sperrung.
- 18. Ich kann einen Auftrag aus unvorhersehbaren Gründen nicht wahrnehmen – was tun?
- Wenn Sie aus unvorhersehbaren Gründen einen bestätigten Auftrag nicht wahrnehmen können, dann müssen Sie uns unverzüglich kontaktieren. Es ist keine Schande, wenn Sie uns oder dem Auftraggeber einmal absagen müssen. SO ETWAS KANN DOCH MAL PASSIEREN und wir vermitteln sofort eine Ersatzkraft. Fatal ist es hingegen, wenn Sie einen bestätigten Auftrag nicht ausführen können und niemanden (Kunden und die SSI-Student Services International LTD) über diesen Sachverhalt informieren. Dies verärgert nur den Kunden und die SSI-Student Services International LTD wird Sie in Zukunft nicht mehr vermitteln. Nutzen Sie Telefon und E-Mail, damit derartiges nicht passieren kann.
- 19. Wie habe ich mich bei einem Auftrag zu verhalten?
- Kunde ist König und so sollten Sie ihn auch immer behandeln! Deshalb bitten wir Sie um die Einhaltung folgender Selbstverständlichkeiten: • Seien Sie bitte immer freundlich, aufmerksam und höflich • Sprechen Sie den Kunden immer mit "Sie", "Herr" oder "Frau" an, außer es wird Ihnen anders angeboten • Seien Sie pünktlich und sprechen eventuell früheres Verlassen des Auftrags vorher mit dem Kunden ab • Verlangen Sie nie mehr Geld als Ihnen zusteht • Schaffen Sie ein gutes Bild der SSI-Student Services International LTD bei den Kunden – wir schaffen ein gutes Bild von Ihnen, wenn wir Sie an unsere Kunden vermitteln
- 20. Was tun, wenn der Arbeitgeber nicht zahlt?
- Generell ist die SSI-Student Services International LTD nur zuständig für die Vermittlung von Beschäftigungen beziehungsweise von Arbeitskräften. Wir können deshalb Auftraggeber, die den Ihnen zustehenden Lohn über längere Zeit nicht zahlen, zwar mehrmals darauf aufmerksam machen, dass diese Zahlung noch aussteht, allerdings nicht den zustehenden Lohn einfordern. Mehr "Druck" können wir in diesem Fall leider nicht ausüben.
- 21.Ich wurde verwarnt – was bedeutet das für zukünftige Aufträge?
- Eine Verwarnung erfolgt telefonisch oder per E-Mail. Gründe für eine Verwarnung sind: • Sie sind zu spät oder gar nicht zu einem Auftrag erschienen ohne den Auftraggeber und die SSI-Student Services International LTD zu informieren. • Sie haben zu viel Geld vom Auftraggeber für Ihre Leistung verlangt. • Sie haben fahrlässig das Hab und Gut der Kunden beschädigt. Sollte auf diese erste Verwarnung hin ein weiterer Auftraggeber über Ihr Fehlverhalten bei einem Auftrag klagen, kommt es zur Sperre. Wir müssen hier sehr streng sein, da unsere Kunden sich auf uns verlassen und davon ausgehen, dass Ihnen zuverlässige und vertrauenswürdige Arbeitskräfte zur Seite stehen. Mehr als eine Verwarnung wird deshalb von uns nicht ausgesprochen, stattdessen folgt die Sperre. Selbstverständlich besteht die Möglichkeit, sich nach einer Verwarnung zu rechtfertigen.
- 22. Ich wurde gesperrt – was bedeutet das für zukünftige Aufträge?
- Prinzipiell bedeutet Sperre, wie der Name schon sagt, dass Sie bei uns für jegliche Aufträge gesperrt sind und nicht mehr durch uns an Kunden vermittelt werden. Wir verhängen vorläufige oder dauerhafte Sperren, je nach Anzahl und Schwere der über Sie eingegangenen Beschwerden durch unsere Auftraggeber. Vorläufige Sperren bedeuten einen Ausschluss aus der Jobvermittlung von bis zu einem Monat. Dauerhafte Sperren haben zur Folge, dass Sie nie wieder einen Auftrag in unserem Namen ausführen dürfen.
- 23. Wann benötige ich eine Lohnsteuerkarte?
- Wenn eine Lohnsteuerkarte für die Teilnahme an einem Auftrag erforderlich ist, so ist dies in der Stellenbeschreibung enthalten. WICHTIG! Lesen Sie die Stellenbeschreibung immer aufmerksam und vollständig durch, damit evtl. Absagen auf Grund von mangelnden Qualifikationen bzw. vorzulegenden Unterlagen beim Bewerbungsprozess ausgeschlossen werden. Lohnsteuerkarten werden mit dem Ablaufen des Jahres 2011 nicht mehr benötigt.
- 24. Wie stelle ich eine Rechnung aus?
- In Abhängigkeit vom Auftraggeber kann bei diversen Tätigkeiten die Erstellung einer Rechnung gewünscht sein. • vollständiger Name und vollständige Anschrift von Leistungsempfänger und Leistungserbringer • vom Finanzamt zugeteilte Steuer- und Umsatzidentifikationsnummer • Ausstellungsdatum • Vom Rechnungsaussteller vergebene Rechnungsnummer • Art, Bezeichnung und Zeitpunkt der erbrachten Leistung • Zeitpunkt der Zahlung (sofern vereinbart) • Rabatte (sofern vereinbart) • Anzuwendender Steuersatz und Steuerbetrag (sofern nicht steuerbefreit) (tiefer gehende Informationen entnehmen Sie bitte dem § 14 UStG)Ferner gilt, dass Rechnungen auch exklusive Mehrwertsteuer ausgestellt werden dürfen (Brutto = Netto / Rechnungsbetrag wird hier nicht ausgewiesen). In diesem Fall sollten Sie darauf achten, dass der jährliche Steuer-Grundfreibetrag von € 8.004,00 nicht überschritten wird. Bitte beachten Sie, dass die Mehrwertsteuer an das Finanzamt abgeführt werden muss, sobald diese in der Rechnung separat aufgeführt wird. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, als Kleinunternehmer Rechnungen zu schreiben. Auch in diesem Fall darf man die Umsatzsteuer nicht ausweisen, da sie von anderen Unternehmen nicht als Vorsteuer geltend gemacht werden kann. Hierfür ist jedoch ein entsprechender Verweis auf § 19 UStG in der Rechnung erforderlich. Für weiterführende Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr örtliches Finanzamt.