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Corona-Krise Update 13.4.2020
Hinweise zu geplanten Umzügen, Renovierungen & anderen Tätigkeiten in der Corona-Krise
Umzüge sind oft von langer Hand geplant, stehen Monate im Voraus fest. Auch andere Tätigkeiten sind ggf. sehr wichtig und müssen erledigt werden. Das Coronavirus zwingt momentan die ganze Gesellschaft, auf spontane Veränderungen zu reagieren.
Aber: Wer sich nicht in Quarantäne befindet, darf nach den uns vorliegenden Informationen seinen Umzug, bzw. andere wichtige Tätigkeit grundsätzlich durchführen.
Da die aktuelle Corona-Krise für alle eine noch nie dagewesene Situation darstellt, sind auch Details zur Ausgangsbeschränkung bzw. Ausgangssperre teils noch nicht hinreichend bekannt. Die sicherste Auskunft zu allen Fragen rund um die Ausgangssperre kann Ihnen die Website Ihrer jeweiligen Landesregierung liefern! Informieren Sie sich bitte bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Gesundheitsministerium/Gesundheitsbehörde.
Folgende Regeln gelten ab 23.3.2020 bis auf weiteres im gesamten Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland:
Ansammlungen von mehr als 2 Personen im öffentlichen Raum sind verboten. Umzüge sind analog den uns vorliegenden Informationen jedoch nicht explizit verboten! Es ist jedoch unbedingt ein Mindestabstand von 1,5-2,0 Metern zwischen den Menschen einzuhalten!
Bitte organisieren Sie Ihren nicht verschiebbaren Umzug, Renovierung oder weitere Tätigkeiten so, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden!
Wichtig: Beachten Sie während des Umzugs unbedingt die vom Robert-Koch-Institut veröffentlichten Hygieneregeln zu SARS-CoV-2, um sich selbst und andere nicht dem Risiko einer Infektion auszusetzen.
Ein bis zwei Meter Abstand zu anderen halten
In die Armbeuge oder ein Taschentuch niesen oder husten
Hände vom Gesicht fernhalten
Händeschütteln und Umarmungen vermeiden
Regelmäßig und ausreichend lange (min. 20 Sekunden) Hände mit Wasser und Seife waschen
In diesem Video der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung finden Sie die Maßnahmen noch einmal veranschaulicht: https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/hygiene/virusinfektion-hygiene-schuetzt.html
Außerdem ist in Bundesländern wie z.B. Sachsen, Saarland Bayern und Hessen das Verlassen des Hauses nur aus triftigen Gründen erlaubt!
Triftige Gründe sind z.B. die Ausübung beruflicher Tätigkeiten. Diese sind analog der Allgemeinverfügung des Gesundheitsministerium des Saarlands bzw. der zuständigen Behörde für Bayern erlaubt. Hier können Sie die Allgemeinverfügung einsehen:
https://www.saarland.de/SID-53CAD88D-C91DDA5F/254312.htm
https://www.bayern.de/service/informationen-zum-coronavirus/faq-zur-ausgangsbeschraenkung/
Um Schwierigkeiten bei Kontrollen durch die Polizei oder dem Ordnungsamt aus dem Weg zu gehen, empfehlen wir Ihnen unbedingt, zweckdienliche Nachweise mit sich zu führen, die belegen, dass Sie Ihren Umzug / Renovierung, die jeweilige andere Tätigkeit aus triftigem Grund durchführen. (ggf. auch den für Ihr Bundesland veröffentlichte Gesetzestext bezüglich der Ausgangsbeschränkung/Ausgangssperre, Kündigung Mietvertrag+neuer Mietvertrag, unsere Auftragsbestätigung+Kontaktdatenmail zu den vermittelten Helfern und dieses Schreiben.
Außerdem empfehlen wir Ihnen den Helfern die anhängende „Arbeitgeberbescheinigung_bei_Ausgangssperre“ ausgefüllt per E-Mail zuzusenden, damit Sie sie auf dem Weg zum Umzug/andere Tätigkeit & auf dem Nachhause-Weg mit sich führen!
Wir raten Ihnen dennoch dazu gut abzuwägen, ob Ihr Umzug zwingend stattfinden muss, oder ob sie ihn nicht einfach um ein paar Wochen verschieben können. Dadurch tragen Sie am effektivsten zur Bekämpfung der Corona-Krise bei, da Sie eine mögliche Übertragung des Virus am effektivsten verhindern, indem Sie soziale Kontakte auf ein Minimum herunterfahren!
Gerne können Sie Ihren Umzug kostenfrei umbuchen. Wenn dies wünschen, dann bitten wir um entsprechende E-Mail auf info@Studenten-Vermittlung.com mit Angabe des neuen Umzugstermins mit Angabe der Startzeit & geplanten Einsatzdauer. Wir buchen Ihren Umzug dann für Sie kostenfrei um & senden Ihnen eine entsprechende Bestätigung.
Wichtig: Wir erheben keinen Anspruch auf Verbindlichkeit noch Vollständigkeit. Bitte informieren Sie sich bei den für Sie zuständigen Behörden zu den für Ihre persönliche Situation zutreffenden Verordnungen & Vorschriften!
Viele Grüße und bleiben Sie gesund !
Ihr Vermittlungsteam der SSE Student Services Europe GmbH
Allgemeinverfügung Saarland 20.3.2023 hier herunterladen
Arbeitgeberbescheinigung Ausgangssperre hier herunterladen
- 1. Wie ist der Ablauf bei Ihnen?
- Sie können uns Ihren Vermittlungsauftrag je nach Wunsch rund um die Uhr online auf unserer Internetseite oder per E-Mail aufgeben. Für jede Tätigkeit finden wir für Sie innerhalb kürzester Zeit die passende Hilfskraft, zum Beispiel als Umzugshelfer, Fahrer oder auch für handwerkliche Arbeiten und stellen unkompliziert und schnell den Kontakt zwischen Ihnen und den Studenten her. Sollten Sie mit der vermittelten Hilfskraft nicht zufrieden sein, informieren Sie uns kurz und wir vermitteln Ihnen gern kurzfristig einen anderen Umzugshelfer. Unsere Umzugshelfer treffen zum vereinbarten Zeitpunkt am Einsatzort ein und erledigen alle für sie vorgesehenen Arbeiten rund um Ihren Umzug zuverlässig und gewissenhaft, sowie entsprechend Ihrer Vorgaben.
- 2. Wie erfolgt die Bezahlung?
- Die Entlohnung der Umzugshelfer erfolgt in der Regel direkt nach Auftragserledigung direkt vor Ort in bar. Gern quittieren Ihnen die Umzugshelfer den Lohnerhalt. Über die Vermittlungsgebühr erhalten Sie nach dem Einsatz eine Rechnung durch uns.
- 3. Wie lange dauert es von der Auftragserteilung bis zur Vermittlung?
- Wir stellen Ihnen nach Ihrer Auftragserteilung schnellstmöglich die gewünschten Umzugshelfer zur Verfügung. In der Regel erfolgt die Vermittlung innerhalb weniger Stunden. Je nach Region oder aktueller Auftragslage kann die Vermittlungsdauer variieren, jedoch haben wir in unserer Datenbank mehr als 30.000 Umzugshelfer registriert, die auch kurzfristig für Sie abrufbereit sind. Auch Eilaufträge können somit durch uns somit problemlos vermittelt werden, so dass bei spontanen Ausfällen oder unerwartetem Mehrbedarf innerhalb sehr kurzer Zeit das entsprechende Personal durch uns zur Verfügung gestellt werden kann.
- 4. Agiert Ihre Vermittlungsagentur deutschlandweit?
- Ja, wir vermitteln unsere Umzugshelfer im gesamten Bundesgebiet Deutschlands, Schweiz und Österreich. Diese sind für Sie grundsätzlich zu jedem Zeitpunkt überall in Deutschland verfügbar. Durch unser riesiges Netzwerk an registrierten Studenten, können wir bundesweit auf erfahrene Umzugshelfer zurückgreifen, die gern für Sie tätig werden. Auch in ländlichen Regionen finden wir gern für Sie die richtigen Hilfskräfte!
- 5. Was ist wenn ein Student ausfällt?
- Sollte einmal ein vermittelter Student ausfallen, sorgen wir unbürokratisch und kostenfrei für einen schnellstmöglichen Ersatz. Hierfür haben wir in der Regel für jeden Auftrag weitere verfügbare Bewerber in unserer Warteliste, die darauf warten, abgerufen zu werden.
- 6. Sind die Studenten versichert?
- Da sich die Studenten in keinem Angestelltenverhältnis bei uns befinden, können wir als reine Vermittlungsagentur aktuell leider keine Versicherung für die Studenten anbieten. Sie können die Studenten aber gegen eine kleine Gebühr über die Minijobzentrale versichern lassen.
- 7. Sind die Studenten ausgebildete Fachkräfte ?
- Bei unseren Studenten handelt es sich überwiegend um studentische Hilfskräfte, die sich während Ihres Studiums durch Nebenjobs etwas hinzuverdienen möchten. Viele unserer Studenten sind jedoch erfahren und daher bei vielen Tätigkeiten einsetzbar.
- 8. Welche Jobs können die Studenten noch entrichten?
- Für jede Tätigkeit finden wir für Sie innerhalb kürzester Zeit die passende Hilfskraft, zum Beispiel für Gartenarbeit oder kleine Handwerksarbeiten etc.
- 9. Werden meine Daten vertraulich behandelt?
- Ihre Daten werden bei uns absolut vertraulich behandelt. Wir geben ausschließlich an Ihre vermittelten Hilfskräfte die Daten weiter, die im Rahmen der Vermittlung relevant sind. Eine Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen.
- 10. Kann ich einen Auftrag stornieren?
- Wenn keine passenden Bewerber gefunden werden konnten liegt ein kostenfreier Storno vor. Wird jedoch storniert, obwohl bereits geeignete Bewerber gefunden wurden, fällt lediglich die Vermittlungsgebühr an.
- 11. An wen kann ich mich bei Fragen und Problemen bezüglich meiner Rechnung wenden?
- Sollten Sie ein Frage zu Ihrer Rechnung haben, oder einen Fehler auf Ihre Rechnung festgestellt haben, dann würden wir Sie bitten unsere Buchhaltungsabteilung unter der Rufnummer 089-461351321 (Ortstarif) zu kontaktieren. Unsere Buchhaltung ist von Dienstag bis Samstag zwischen 15:00 und 16:00 telefonisch erreichbar. Außerhalb dieser Öffnungszeiten können Sie sich jederzeit per E-Mail an buchhaltung@studenten-vermittlung.com wenden. Bitte schildern Sie uns Ihr Problem möglichst detailliert und unter Angabe Ihrer Auftrags-/Rechungsnummer. Wir bemühen uns Ihre Anfrage schnellstmöglich zu bearbeiten.
- 12. An wen kann ich mich wenden, wenn das vermittelte Personal kurzfristig abgesagt hat/nicht erschienen ist und ich ersatz benötige?
- Sollte sich das vermittelte Personal kurzfristig krank gemeldet haben oder anderweitig absagen/nicht erscheinen und Sie benötigen Ersatz, dann rufen Sie uns bitte so schnell wie möglich unter der Notfallhotline an. Die Nummer finden Sie ausschließlich in Ihrer Auftragsbestätigung
- 13. An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen, Problemen oder Änderungswünschen bezüglich meines Auftrags habe?
- Sollten Sie eine Frage oder Problem mit Ihrem Auftrag haben oder eine Änderung an Ihrem Auftrag vornehmen wollen, können Sie dies einfach und bequem per E-Mail tun. Dazu wenden Sie sich direkt an Ihren zuständigen Vermittler unter der angegeben E-Mail-Adresse in Ihrer Auftragsbestätigung. Bei Rückfragen nehmen unsere Vermittler selbstverständlich telefonischen Kontakt mit Ihnen auf.
- 14. Ich habe eine Mahnung erhalten un habe eine Frage dazu.
- Sie haben fälschlicherweise eine Mahnung erhalten, obwohl Sie die Rechnung bereits beglichen hatten oder haben eine anderweitiges Problem bezüglich Ihrer Mahnung, dann würden wir Sie bitten unsere Buchhaltungsabteilung unter der Rufnummer 089-461351321 (Ortstarif) zu kontaktieren. Unsere Buchhaltung ist von Dienstag bis Samstag zwischen 15:00 und 16:00 telefonisch erreichbar. Außerhalb dieser Öffnungszeiten können Sie sich jederzeit per E-Mail an buchhaltung@studenten-vermittlung.com wenden. Bitte schildern Sie uns Ihr Problem möglichst detailliert und unter Angabe Ihrer Auftrags-/Rechungsnummer. Wir bemühen uns Ihre Anfrage schnellstmöglich zu bearbeiten.
- 15. Wie kann ich etwas reklamieren?
- Sie möchten einen Schaden oder ein anderes Problem reklamieren, dann würden wir Sie bitten unsere Buchhaltungsabteilung unter der Rufnummer 089-461351321 (Ortstarif) zu kontaktieren. Unsere Buchhaltung ist von Dienstag bis Samstag zwischen 15:00 und 16:00 telefonisch erreichbar. Außerhalb dieser Öffnungszeiten können Sie sich jederzeit per E-Mail an buchhaltung@studenten-vermittlung.com wenden. Bitte schildern Sie uns Ihr Problem möglichst detailliert und unter Angabe Ihrer Auftrags-/Rechungsnummer. Wir bemühen uns Ihre Anfrage schnellstmöglich zu bearbeiten.