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Was ist die Mietpreisbremse?
Seit dem 1. Juni 2015 gilt in angespannten Wohnungsmärkten die Mietpreisbremse. Das Gesetz soll dafür sorgen, dass die Mieten nicht mehr so schnell steigen, wie in den vergangenen Jahren. Die Mietpreisbremse regelt demnach die zulässige Miete bei Neuvermietungen. Eine im Mietvertrag vereinbarte Miete ist zulässig, sofern die ortsübliche Vergleichsmiete um maximal 10% überschritten wird. Die Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete richtet sich nach dem Mietspiegel der jeweiligen Stadt. Wenn Dein Vermieter zu viel Miete verlangt, dann ist die Vereinbarung über die Miethöhe unwirksam.
Kurz zusammengefasst:
- Die Mietpreisbremse gilt seit dem 1. Juni 2015 in mittlerweile über 300 Städten in Deutschland.
- Bei Neuvermietung darf der Mietpreis maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
- Die ortsüblichen Vergleichsmiete richtet sich nach dem Mietspiegel der jeweiligen Stadt.
- Verlangt Dein Vermieter zu viel Miete von Dir, dann ist diese Vereinbarung unwirksam.
Für welche Verträge gilt die Mietpreisbremse?
Die Mietpreisbremse gilt für Verträge von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern bei Neu- und Wiedervermietungen, die ab dem 01.06.2015 (Berlin) abgeschlossen wurden. Seit der Einführung wurde die Mietpreisbremse in über 300 Städten zu späteren Zeitpunkten bestätigt. Die Mietpreisbremse gilt nicht für Vermietungen von Ein- und Zweifamilienhäusern.